KFW Förderung

Ihr Reparaturdienst für Schlösser!

Erfahrungen & Bewertungen zu DSG Sicherheitstechnik

Einbruchschutz mit KfW Förderung durch DSG Sicherheitstechnik

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen Ihrer zahlreichen Förderprogramme ebenfalls günstige Kredite und Zuschüsse für den Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen. Wer also seine Fenster und Türen nachrüsten möchte, kann unter Umständen von einer staatlichen Einbruchschutz Förderung profitieren. Wir helfen gerne weiter und stehen unseren Kunden auch hier beratend zur Seite.

Neben dem Schlüsseldienst hat sich DSG Sicherheitstechnik auf professionellen Einbruchschutz durch das Nachrüsten von Fenstern, Haustüren und Terrassentüren mit mechanischen Sicherungsmaßnahmen spezialisiert. Aber auch elektronische Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen, Einbruchmeldesysteme und Videoüberwachung wird von uns installiert und gewartet. Denn aus Erfahrung wissen wir, dass es nicht nur vom Standort abhängt, ob ein Haus oder eine Eigentumswohnung in die Aufmerksamkeit von Einbrechern gerät. Oftmals sind es Schwachstellen oder offensichtliche Versäumnisse im Einbruchschutz die einen Einbruch auslösen oder zumindest wahrscheinlicher machen.

Fenster und Türen mechanisch nachzurüsten, sollte deshalb in Sachen Einbruchprävention für Immobilienbesitzer eine gewisse Priorität besitzen. Selbst die Polizei gibt immer wieder den Rat, elektronische Sicherheitstechnik wie Alarmanlagen und Einbruchmeldeanlagen nur in Verbindung mit mechanischen Tür- und Fenstersicherungen einzusetzen. Und damit die Nachrüstung von einbruchhemmenden Maßnahmen finanziell attraktiver wird, bekommt man Zuschüsse vom Staat aus den Fördertöpfen der KfW.

Einbruchschutz & KfW Förderung


Wer in den Einbruchschutz seines Eigenheims investiert, kann seit einigen Jahren einen zinsgünstigen Kredit (bis 50.000 Euro) oder einen Zuschuss (bis zu 1.600 Euro) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Als zertifizierter Dienstleister berät Sie die DSG-Gruppe gerne in allen Fragen der Sicherheitstechnik und Einbruchprävention.
Mögliche förderfähige Maßnahmen zum Einbruchschutzes werden über das Programm KfW 455-E (Investitionszuschuss Einbruchschutz) geregelt und umfassen einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren, wie auch Nachrüstsystemen für Fenster oder Einbruchmeldeanlagen. Das bedeutet, mechanische Fenstersicherungen zum Nachrüsten, nachträglich angebrachte Türzusatz-, Querriegel- oder Kastenriegel-Schlösser, aber auch Alarmanlagen bzw. Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion sind förderfähig (KfW-Förderung für Sicherungstechnik), wenn Sie bestimmten DIN-Normen oder Widerstandsklassen entsprechen.

  • Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren bzw. Nachrüstung
  • Einbau von Nachrüstsystemen von Fenstern und Fenstertüren
  • Einbau einbruchhemmender Gitter, Lichtschachtabdeckungen und Rollläden
  • Einbau von Alarmanlagen- und Einbruchmeldeanlagen
  • Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (Ausgenommen Unterhaltungselektronik, wie Smartphones oder Tablets)

Allerdings ist darauf zu achten, dass man nur zertifizierte Sicherheitstechnik (DIN-Richtlinien und VdS-Zertifizierung) verwendet bzw. die einzelnen Förderbedingungen genau beachtet. Außerdem muss ein zertifizierter Handwerksbetrieb die Arbeiten ausführen. DSG Sicherheitstechnik unterstützt Sie gerne in allen Belangen, von der Montage Ihrer Nachrüstsysteme (z.B. Türsicherungen oder Fenstersicherungen) bis hin zur Beantragung aller erforderlichen Unterlagen.

Sie erreichen unseren KfW-Förderungs-Support montags bis freitags von acht bis achtzehn Uhr unter
0800-233 70 21*
*kostenlos aus dem deutschen Festnetz

Wir benötigen zur Beantragung der KFW Förderung folgende Angaben
– Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen
– den derzeitigen Wohnsitz (für alle Sicherungsmaßnahmen)
– Ihre Geburtsdaten
– eine Kopie Ihres Personalausweises der Vorder- und Rückseite

Nach der Beantragung erhalten wir meist sofort eine Freigabe zur Realisierung Ihrer sicherheitstechnischen Vorhaben. Bitte beachten Sie. Es sind nur Personen von der KFW Förderung betroffen. Unternehmen können diese Art der KFW Förderung nicht in Anspruch nehmen.